Wissenswertes & Tipps
Steuer-Tipps / Steuerbonus bei handwerklichen Tätigkeiten
Voraussetzungen für den Steuerbonus:
"Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, z.B. (Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Arbeiten an der Fassade, an Garagen, etc., Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen), Reparatur, Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, Modernisierung des Badezimmers, Maßnahmen der Gartengestaltung, Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück)."
Höhe des Steuerbonus:
"Seit 1. Januar 2009: 20% von max. 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt!"
Wann und wo gibt es den Steuerbonus?
"Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geben Sie im entsprechenden Abschnitt alle Handwerkerleistungen des betreffenden Jahres an. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet."
Download: Infoflyer "Doppelter Steuerbonus auf Handwerkerleistungen"
Quelle: Flyer "Doppelter Steuerbonus auf Handwerkerleistungen", des Zentralverband des Deutschen Handwerks, Abteilung Steuer- und Finanzpolitik, März 2010
Förderung von Krankenkassen bei Um- und Neubau von barrierefreien Bäder
Die Pflegekasse zahlt unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag bis zu 2.557 Euro Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung erleichtern oder (wieder) möglich machen. Sie sollen geeignet sein, eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft zu verhindern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft zu verringern. Gemeint ist zum Beispiel Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können wie zum Beispiel Türenverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifter, der pflegegerechte Umbau des Badezimmers oder der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird.
Ausführliche Informationen zum Aus- und Umbau barrierefreier, behindertengerechten Bäder finden Sie hier auf meiner Seite.
Hinweise zu Naturstein
Die im Naturstein möglich vorkommenden Farbschwankungen, Änderungen in Textur oder Struktur, sowie Poren, kleine Haarrisse, Fossilien, Einsprengungen, Kalkspatadern oder mineralische Ballungen(z.B. Quarznester oder Mineralanhäufungen) sind kein Grund für Beanstandungen, da es sich um natürliche Erscheinungen handelt. Sie bedeuten keine Wertminderung des Gesteins, im Gegenteil, dadurch wird die Echtheit garantiert und jedes Stück zu einem Unikat.